Die Kosten eines Notars sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Pauschale Angaben sind nicht möglich — die konkrete Gebühr hängt vom Wert des Geschäfts, den einzelnen Regelungen und den erforderlichen Betreuungstätigkeiten ab.
Gleichartige Sachverhalte werden bundesweit nach denselben Regeln berechnet. Der Notar darf keine beliebigen Honorare vereinbaren.
Fragen kostet nichts. Setzen Sie sich mit dem Notariat in Verbindung — für eine belastbare Einschätzung genügen meist wenige ergänzende Angaben.
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Wird ein Kaufvertrag beurkundet, so fällt nicht nur eine einzige Gebühr allein für die Beurkundung an. Vielmehr übernimmt der Notar zur sicheren Abwicklung des Kaufvertrages häufig noch andere Aufgaben, indem er zum Beispiel überwacht, dass der Kaufpreis erst zu zahlen ist, wenn bestimmte Sicherungen für den Käufer bewirkt sind, oder indem er darauf achtet, dass der Verkäufer sein Eigentum erst nach Erhalt des Kaufpreises verliert.
Schließlich kann es notwendig sein, private oder behördliche oder gerichtliche Genehmigungen einzuholen oder die Ablösung von Grundpfandrechten zu koordinieren oder die Entscheidung zu gesetzlichen Vorkaufsrechten zu veranlassen. Für diese oder vergleichbare Tätigkeiten entsteht aber eine jeweils gesetzlich vorgeschriebene Gebühr.
Worauf Sie sich allerdings verlassen können, ist die Tatsache, dass die jeweiligen Gebühren bundeseinheitlich im sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt sind. Indem außerdem jeder Notar der gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, die einheitlich vorgeschriebenen Gebühren auch tatsächlich zu berechnen, ist gewährleistet, dass Notargebühren bei jedem Notar in derselben Höhe anfallen.
Nicht selten zeigt sich im Übrigen, dass der bekannte Vorwurf der hohen Gebühren unberechtigt ist. Die Abhängigkeit der Gebührenhöhe von dem jeweils zu Grunde liegenden Vermögenswert führt dazu, dass bei niedrigen Werten selbst aufwendigste Tätigkeiten und Gestaltungen zu nur geringen Kosten führen.
Mit der nach einer Beurkundung einheitlich zu erhebenden Gebühr sind auch alle Tätigkeiten im Vorfeld abgegolten — von den Besprechungen und Beratungen über die Erstellung eines Entwurfes bis hin zur Beurkundung als solcher.
Zögern Sie nicht, meine Mitarbeiter und mich nach den zu erwartenden Gebühren für eine beabsichtigte Beurkundung zu fragen. Ein erstes Telefonat über notarielle Gestaltungsmöglichkeiten oder die Frage nach den entstehenden Kosten wird nicht berechnet; Notarkosten fallen insoweit schlicht nicht an.
