Geschäftsidee in rechter Form
Wer unternehmerisch tätig wird, muss früh die passende Rechtsform wählen. Haftung, Finanzierung, Leitung, Nachfolge und steuerliche Rahmenbedingungen hängen eng mit dieser Entscheidung zusammen.
Das Notariat begleitet Gründungen, Satzungen, Registeranmeldungen und Umstrukturierungen mit dem Ziel, wirtschaftliche Vorstellungen in eine belastbare rechtliche Form zu bringen.
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Mit einer Idee fängt es an; oder einem Angebot. Und Sie wollen Unternehmer werden. Bevor Sie Ihre ersten Verträge unterschreiben, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater und mit Ihrer Bank sprechen. Und mit Ihrem Notar: Denn mit seiner Hilfe können Sie das richtige rechtliche Kleid für Ihren künftigen Betrieb maßschneidern.
Die Auswahl an Rechtsformen ist groß: sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft.
Einzelkaufmännisches Unternehmen
Für manche Geschäftsmodelle ist das einzelkaufmännische Unternehmen eine praktikable Form. Es erlaubt schnelle Entscheidungen, geht aber mit persönlicher Haftung einher.
Bereits bei der Firma, der Anmeldung zum Handelsregister und der späteren Erweiterung sollten rechtliche und praktische Folgen sorgfältig abgestimmt werden.
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Der einfachste Einstieg ist, das Unternehmen als Kaufmann oder Kauffrau selbst zu führen. Kaufmann wird jeder Gewerbetreibende – außer bei Kleinstbetrieben – automatisch. Wer so kraft Gesetzes Kaufmann ist, muss sich, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zum Handelsregister anmelden.
Der Notar berät Sie, ob eine Eintragungspflicht besteht oder ob eine freiwillige Eintragung sinnvoll ist. Unabhängig von der Eintragung ist die Kehrseite der einfachen Struktur: der Einzelkaufmann haftet persönlich.
Personengesellschaft
GbR, OHG und KG bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten, verlangen aber klare Regeln über Beiträge, Geschäftsführung, Haftung und Ausscheiden von Gesellschaftern.
Ein präziser Gesellschaftsvertrag reduziert Konflikte und schafft Verlässlichkeit für Investitionen, Verantwortlichkeiten und Nachfolge.
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Mehrere Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen. Die wichtigsten sind: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Für die Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen, aber die Gesellschafter müssen grundsätzlich auch mit ihrem ganzen Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft einstehen.
Der Gesellschaftsvertrag legt fest, wie die Gesellschaft heißt, wo sie ihren Sitz hat und welchen Zweck sie verfolgt. Wer trifft die Entscheidungen, mit welcher Mehrheit? Wie soll der Gewinn verwendet oder verteilt werden? Was geschieht, wenn ein Gesellschafter verstirbt oder ausscheiden will? Passt der Gesellschaftsvertrag, verhindert er Streit unter den Gesellschaftern, schützt das Unternehmen und sichert Arbeitsplätze.
Die Alternative zur Personengesellschaft ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Mit Hilfe des Notars ist eine GmbH oder Aktiengesellschaft schnell aus der Taufe des Handelsregisters gehoben. Für die Gesellschafter ist das ein großer Vorteil – sie haften nicht mehr selbst.
Zuschneiden und Kombinieren
In der Praxis werden Rechtsformen häufig kombiniert, etwa bei der GmbH & Co. KG. Solche Strukturen können wirtschaftlich sinnvoll sein, müssen aber rechtlich sauber aufgesetzt werden.
Gerade bei Wachstum, Beteiligungen oder Haftungsbegrenzungen ist eine maßgeschneiderte Konstruktion entscheidend.
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Schon die Auswahl an Rechtsformen ist groß. Sie können sie individuell zuschneiden und kombinieren. Die bekannteste Mischform ist die GmbH & Co. KG: Zwei Privatleute gründen eine GmbH. Diese übernimmt die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters bei einer KG. Die Privatleute übernehmen jeweils einen Kommanditanteil. Keiner haftet mit seinem Privatvermögen und trotzdem haben sie die Vorteile der Personengesellschaft.
Alle Rechtsformen haben Vor- und Nachteile. Steuern, Haftung, Mitspracherechte und Ansehen sind wichtige Faktoren bei der Entscheidung. Wer klug ist, lässt sich beraten, wägt ab und nutzt den Gestaltungsspielraum.
Beteiligung und Übernahme
Beteiligungserwerb, Anteilsübertragung und Unternehmenskauf bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung. Kaufgegenstand, Gewährleistung, Vollzug und Finanzierung müssen rechtlich konsistent geregelt sein.
Notarielle Mitwirkung sorgt insbesondere bei GmbH-Anteilen und registerbezogenen Vorgängen für Wirksamkeit und klare Dokumentation.
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Sie wollen nicht bei Null anfangen, sondern ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen? Auch dafür gibt es verschiedene Wege. Bestimmte Übertragungsakte sind ohnehin beurkundungspflichtig, und die Beurkundungsgebühr schließt eine umfassende rechtliche Beratung ein.
Auf zwei Wegen kommen Sie an Ihr Unternehmen
Unternehmen entstehen entweder durch Neugründung oder durch Erwerb eines bestehenden Betriebs. Beide Wege haben unterschiedliche Chancen und Risiken.
Die gewählte Struktur sollte auf Investitionsbedarf, Marktposition, Haftungsrisiken und die persönliche Rolle der Beteiligten abgestimmt werden.
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Beim sogenannten „asset deal“ erwerben Sie jede Maschine, jede Forderung einzeln. Arbeitsverträge gehen beim Betriebsübergang kraft Gesetzes auf Sie über. Beim „share deal“ erwerben Sie nicht das Unternehmen, sondern eine Beteiligung an dem Unternehmensträger.
Ob Anteilskauf oder Übernahme neuer Anteile – durch sorgfältige Prüfungen und vorausschauende Vertragsgestaltung müssen Sie Ihre Risiken minimieren.
Unternehmensnachfolge
Die Nachfolgeplanung entscheidet über Kontinuität, Arbeitsplätze und Werterhalt. Sie sollte rechtzeitig begonnen und mit Erb- und Gesellschaftsrecht verzahnt werden.
Übertragungen unter Lebenden, Testamente, Poolvereinbarungen und Stimmrechtsregelungen können Bausteine einer tragfähigen Lösung sein.
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Die Unternehmensnachfolge ist ein Sonderfall der Übertragung eines Unternehmens durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Verkauf. Den richtigen Weg zu finden, ist nicht nur rechtlich und steuerlich, sondern auch wirtschaftlich und emotional eine Herausforderung. Der Notar kann als überparteilicher Berater die Interessen aller Beteiligten koordinieren.
nexxt – Initiative Unternehmensnachfolge
Wer einen Betrieb übergeben oder übernehmen möchte, sollte neben den rechtlichen Fragen auch die wirtschaftliche und persönliche Übergabe sorgfältig vorbereiten.
Das Notariat ist hierbei ein verlässlicher Partner, wenn vertragliche Sicherungen und registerrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Aktionsplattform unter der Dachmarke „nexxt“ initiiert, die alle Kräfte zum Thema Unternehmensnachfolge bündelt. Auch die Berufsorganisationen der Notare unterstützen dieses Forum als Aktionspartner.